Weinbau: Land setzt Erleichterungen für Winzer um
Mit dem Beschluss zur Änderung des Weinbaugesetzes im vergangenen Herbst wurden einige Weichen gestellt, um den Weinbau in Baden-Württemberg zu stärken. Ab dem Jahr 2024 greifen dabei eine Erhöhung der Gültigkeitsdauer von Pflanzgenehmigungen nach Rodung, Anpassungen im Bereich der Pheromonförderung und eine Erhöhung der Fördersätze und Absenkung der Mindestfläche im Handarbeitsweinbau.
Die Gültigkeitsdauer von Pflanzgenehmigungen nach Rodungen wird dabei von drei auf sechs Jahre erhöht. Dies gilt auch für im vergangenen Jahr ausgelaufene Genehmigungen, bereits im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gestellte Anträge und bereits verlängerte Genehmigungen. Die geänderte Gültigkeitsdauer wird durch die Versendung der Änderungsmeldung der Weinbaukarteien ab Mitte März mitgeteilt.
• Pheromondispenser können zukünftig auch vor Stellung des Auszahlungsantrags aufgestellt werden. Zudem ist die Pheromonförderung nun mit den FAKT D2 Maßnahmen „Ökolandbau“ kombinierbar.
• Im Bereich des Handarbeitsweinbaus wird der Fördersatz von 3000 auf 5000 Euro pro Hektar erhöht. Zudem wird die Mindestfläche auf 3 Ar abgesenkt.
Arnulf von Eyb, weinbaupolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, begrüßt die Neuregelung: „Der Weinbau in Baden-Württemberg ist derzeit vielseitig unter Druck. Auch wenn große Herausforderungen bleiben, ist jeder Schritt willkommen, der die Winzer im Land entlastet. Die nun greifenden Neuregelungen sind hier ein guter Startpunkt.“